Können Campinglampen eingecheckt werden?

Jan 15, 2026

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Ob eine Campingleuchte eingecheckt werden kann, hängt vom Batterietyp und der Kapazität ab. Spezifische Regelungen sind wie folgt:

 

Campingleuchten mit Lithiumbatterie:
Batteriekapazität kleiner oder gleich 100 Wh: Im Allgemeinen können sie ohne zusätzliche Anwendung mitgeführt oder eingecheckt werden. Aufgrund ihrer geringen Batterieleistung gelten diese Geräte von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und den meisten Fluggesellschaften als sicher und erfüllen sowohl die Standards für Handgepäck als auch für aufgegebenes Gepäck.

100 Wh < Batteriekapazität Kleiner oder gleich 160 Wh: Für das Einchecken oder Befördern ist eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Geräte dieser Kapazitätsklasse bergen gewisse Sicherheitsrisiken und die Fluggesellschaft muss prüfen und bestätigen, ob der Transport zulässig ist.

Batteriekapazität > 160 Wh: Das Mitführen oder Einchecken ist verboten. Diese hochenergetischen Lithiumbatterien können aufgrund von Kurzschlüssen oder Überhitzung zu Verbrennungen oder Explosionen führen und ihr Transport unterliegt strengen Beschränkungen.

 

Campingleuchten ohne -Lithiumbatterie:
Trockenbatterien oder wiederaufladbare Nicht-Lithiumbatterien: Im Allgemeinen dürfen sie mitgeführt oder eingecheckt werden, wenn das Gerät keine anderen gefährlichen Komponenten (wie Kraftstoff, brennbare oder explosive Stoffe) enthält. Trockenzellenbatterien (z. B. Alkalibatterien) sind chemisch stabil und wiederaufladbare Nicht-Lithiumbatterien (z. B. Nickel-Metallhydridbatterien) haben eine geringere Energiedichte; beide gelten als sichere Stromquellen.

 

Sonderausstattung:

Campinglampen, die eingebauten Brennstoff (wie Gaslampen) oder brennbare oder explosive Bestandteile enthalten, dürfen unabhängig vom Batterietyp weder eingecheckt noch an Bord mitgeführt werden. Solche Geräte müssen über Gefahrguttransportkanäle gehandhabt werden.

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